Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer stellt eine logopädische Verordnung aus?
Eine logopädische Therapie kann von verschiedenen Ärzt:innen verordnet werden. Dazu gehören unter anderem Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen, Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen, Pädaudiolog:innen, Neurolog:innen sowie sozialpädiatrische Zentren (z. B. SPZ, DBZ, MVZ). Auch Zahnärzt:innen oder Kieferorthopäd:innen können in bestimmten Fällen eine Verordnung ausstellen.
Bitte beachten Sie: Zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem ersten Therapietermin dürfen maximal 28 Tage liegen. Ich empfehle daher, die Verordnung erst kurz vor dem geplanten Therapiebeginn einzuholen.
Wer übernimmt die Kosten der Therapie?
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen in der Regel die Kosten vollständig, da Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört.
Ab dem 18. Lebensjahr fällt üblicherweise eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten an.
Wie bekomme ich einen Termin?
Aktuell, im Vorfeld der Praxiseröffnung, erreichen Sie mich am besten per E-Mail unter praxis@nelalog.de. Alternativ können Sie mir Ihr Anliegen auch über das Kontaktformular senden.
Was benötige ich beim ersten Termin?
Bitte bringen Sie zum ersten Termin die logopädische Heilmittelverordnung mit, sofern Sie diese nicht bereits vorab bei mir eingereicht haben.
Zusätzliche ärztliche Berichte oder Unterlagen von sozialpädiatrischen Zentren können Sie – falls vorhanden – gerne mitbringen.
Wann sind Hausbesuche möglich?
Hausbesuche sind möglich, wenn diese medizinisch notwendig sind und vom Arzt entsprechend auf der Heilmittelverordnung vermerkt wurden. Dies ist zum Beispiel bei bestimmten neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose (MS), Amyotropher Lateralsklerose (ALS) oder ähnlichen Krankheitsbildern der Fall.
Wie lange dauert eine logopädische Behandlung?
Die Dauer einer logopädischen Therapie ist immer individuell und hängt vom jeweiligen Störungsbild sowie vom Therapieverlauf ab. Nach Abschluss der Diagnostik kann ich in vielen Fällen eine erste Einschätzung zum möglichen zeitlichen Rahmen geben.
Muss ich (mit meinem Kind) zu Hause üben?
Ja – das ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Therapie. Auch außerhalb der Praxis sollten die Inhalte regelmäßig geübt werden, damit Fortschritte nachhaltig gefestigt werden können.
Gerade bei Kindern unterstützt eine gute sprachliche Basis nicht nur die Kommunikation, sondern auch die spätere schulische Entwicklung, einschließlich Schrift- und Fremdsprachenerwerb. Ich begleite Sie dabei individuell und gebe Ihnen passende Übungen für zu Hause mit.